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Hinweisgeberschutzgesetz

Notwendige Einführung eines Verfahrens zum Hinweisgebersystems des DRK-Kreisverbandes Hamm

Zum 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft getreten, das u. a. zu einem größeren Schutz für Hinweisgebende führen soll. Daraus ergeben sich einige Neuerungen für Mitarbeitende für das Hinweisgebersystem beim DRK-Kreisverband-Hamm

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Hinweisstelle ist die Abteilung: Jennifer Dechert Risikoüberwachung/Compliance.

Mitarbeitende können hier unter Wahrung der Vertraulichkeit mögliche Verstöße und relevante Sachverhalte über marktmissbräuchliches oder betrügerisches Verhalten melden.

Ziel des Hinweisgebersystems ist es, potenzielle Verstöße im obigen Sinne frühzeitig zu erkennen und darauf aufbauend rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen einzuleiten. Hierbei sollen mögliche Schäden für Kunden, Mitarbeitende, Geschäftspartner und den DRK-Kreisverband Hamm abgewendet werden. Darüber hinaus werden bereits eingetretene Verstöße angemessen untersucht und sofern notwendig, entsprechende schadensmindernde Eskalationsmaßnahmen eingeleitet.

Das DRK-Kreisverband-Hamm Hinweisgebersystem wird nun durch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erweitert, insbesondere:

  • Erweiterung des sachlichen Anwendungsbereichs für Meldungen
  • Größerer Schutz für den Hinweisgebenden
  • Formelle Vorgaben zur Ver- und Bearbeitung von Hinweisen
  • Vorgaben zur Sicherstellung der Vertraulichkeit im Umgang mit Hinweisen
  • Möglichkeit Hinweise an externe Meldestellen zu melden
  • Um Hinweise zu melden, stehen Ihnen weiterhin die bekannten Meldewege zur Verfügung:
    • Persönliche/Telefonische Ansprache der Mitarbeiterin der Hinweisstelle: Jennifer Dechert
      Tel: +4923819205097 (hier ohne Übertragung der Anrufer Nummer)
      Tel: +4923819205098 (hier mit Übertragung der Anrufer Nummer)
    • E-Mail (hinweisgeber@drk-hamm.de)
    • Postalisch
    • Kontaktformular im Internet/Intranet
      Zum Kontaktformular

Weitere Informationen zum Hinweisgebersystem beim DRK-Kreisverband-Hamm finden Sie hier. Bei Rückfragen kommen Sie gerne auf uns zu.
Übersicht weiterer Melde- und Hinweisverfahren beim DRK Kreisverband Hamm:

Beim DRK-Kreisverband Hamm bestehen verschiedene verpflichtend einzurichtende Melde- und Hinweisverfahren. Die folgende Tabelle soll Ihnen dabei helfen, das richtige Melde- oder Hinweisverfahren für Ihr Anliegen zu finden:

Inhalte des Hinweises/der MeldungMelde und Hinweisverfahren
Bsp.: Bußgeld- oder strafbewehrte Verstöße, marktmissbräuchliches oder betrügerisches
Verhalten, aufsichtsrechtliche Verstöße, Verstöße gegen geldwäscherechtliche
Vorschriften
Hinweise im Sinne des § 2 HinSchG
Hinweise im Sinne des § 6 Abs. 5 Geldwäschegesetz (GwG)
Weitere Anlaufstellen: Direkte Führungskraft, Schwerbehindertenvertretung,
Personalabteilung/Personaleinsatz, Betriebsrat
Aufsichtsrechtliches Hinweisgebersystem
Ansprechpartner: Jennifer Dechert
Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Verletzungen
gem. Lieferkettengesetz beim DRK-Kreisverband-Hamm und in ihrer Lieferkette,
bspw. Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
verbotene Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle
Beschwerden im Sinne des § 8 LkSG
Beschwerdeverfahren nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Ansprechpartner: Jennifer Dechert
Bsp.: sexuelle Belästigung von Mitarbeitenden, Benachteiligung von Mitarbeitenden aus
rassistischen Gründen oder aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der
Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen
Identität
Beschwerden im Sinne des § 13 i.V.m. §1 AGG
Beschwerdestelle nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Ansprechpartner: Jennifer Dechert

In Zweifelsfragen wenden Sie sich gerne an die Abteilung Risikoüberwachung/Compliance.
Weitere Anlaufstellen: Direkte Führungskraft, Schwerbehindertenvertretung, Personalabteilung/Personaleinsatz, Betriebsrat Ihre Abteilung Risikoüberwachung/Compliance