
Pflegeberatungsstelle
Zielgruppe
Die Beratungseinsätze, die im Rahmen unserer Pflegeberatungsstelle angeboten werden, richten sich an Personen, die Pflegegeld (nach § 37 SGB XI) beziehen und im Stadtgebiet Hamm sowie angrenzenden Kreisen leben.
- Pflegegrad 1: 2 Beratungseinsätze pro Jahr sind freiwillig möglich. 1x pro Halbjahr
- Pflegegrad 2 und 3: 2 Beratungseinsätze pro Jahr sind verpflichtend. 1x pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: 4 Beratungseinsätze pro Jahr sind verpflichtend. 1x pro Quartal
Pflegegrad | Zeitraum | Zeitraum | Zeitraum | Zeitraum |
---|---|---|---|---|
1 (freiwillig) | 01.01.-30.06. | / | 01.07.-31.12. | / |
2 | 01.01.-30.06. | / | 01.07.-31.12. | / |
3 | 01.01.-30.06. | / | 01.07.-31.12. | / |
4 | 01.01-31.03. | 01.04.-30.06. | 01.07.-30.09. | 01.10.-31.12. |
5 | 01.01.-31.03. | 01.04.-30.06. | 01.07.-30.09. | 01.10.-31.12. |
Inhalte und Ziele
Mögliche Ziele und Inhalte der Beratungseinsätze:
- Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege
- Hilfestellung und Unterstützung für Pflegepersonen
- Informationen über Beratungs- und Schulungsmöglichkeiten für Pflegepersonen
- Vermittlung von Kenntnissen zur aktuellen sozialrechtlichen Lage
- Lösungsmöglichkeiten für Herausforderungen des Pflegealltags
Ort
Die Beratungseinsätze finden in der Häuslichkeit der Pflegebedürftigen (d.h. im eigenen Haushalt, im Haushalt der Pflegeperson oder in einem Haushalt, in dem die pflegebedürftige Person aufgenommen wurde) statt.
Finanzierung
Die Kosten für die Beratungseinsätze werden vollständig von der Pflegekasse des/der Pflegebedürftigen übernommen.